Fronleichnam
10. Juni 2025
Für die nach Majorzwahlverfahren vorzunehmende Erneuerungswahl des Kirchgemeindepräsidenten oder der Kirchgemeindepräsidentin der röm.-kath. Kirchgemeinde Oberbuchsiten für die Amtsperiode 2025–2029 (Urnenwahl vom 29. Juni 2025) sind während der Anmeldefrist (26. Mai 2025, 17 Uhr) nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen angemeldet worden, als Sitze zu besetzen sind.
§ 18 Abs. 2 der Kirchgemeindeordnung besagt, dass in einem solchen Fall die angemeldete(n) Person(en) als in stiller Wahl gewählt gelten. Der angesetzte Wahlgang des Kirchgemeindepräsidenten oder der Kirchgemeindepräsidentin der röm.-kath. Kirchgemeinde Oberbuchsiten vom 29. Juni 2025 findet somit nicht statt (i.V. m. §§ 70 Absatz 2 und 71 GpR).
Als Kirchgemeindepräsident der röm.-kath. Kirchgemeinde Oberbuchsiten ist somit in stiller Wahl für die Amtsperiode 2025–2029 gewählt:
Nünlist Markus, Büelackerstrasse 3, 4625 Oberbuchsiten (bisher)
Die Kirchenratsmitglieder sowie alle Mitarbeitenden gratulieren Markus zur Wiederwahl und wünschen für die kommende Amtsperiode viel Erfolg und gutes Gelingen.